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Bitte beachten Sie, dass die Anwaltsgebühren als Pauschalgebühren für die gesamte Tätigkeit des Anwalts vereinbart werden. Dies gilt von der Markenanmeldung bis zur Entscheidung über die Eintragung vor dem jeweiligen Amt und umfasst insbesondere auch nachfolgende Leistungen:
Vorbereitung und Durchführung der Markenanmeldung vor den zuständigen Behörden einschließlich der gesamten Korrespondenz, Fristen- und Zahlungsüberwachung.